Unterhaltsrechner
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026.
15 Einkommensgruppen, vier Altersstufen
Die erste Gruppe reicht bis 2.100 € bereinigtes Nettoeinkommen und entspricht dem Mindestunterhalt: € 486,00 für Kinder bis 5, € 558,00 bis 11, € 653,00 bis 17 und € 698,00 ab 18 Jahren. Mit dem Einkommen steigen die Sätze bis auf 200 % in der obersten Gruppe ab 9.701 €.
Bereinigt heißt: nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, Kredite und Altersvorsorge. Maßgeblich sind die Werte der Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf, die keine Gesetzeskraft hat, aber bundesweit als Richtlinie angewandt wird.
Kindergeld und Selbstbehalt
Vom Tabellenbetrag geht das Kindergeld ab - bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, also € 129,50, bei volljährigen in voller Höhe von € 259,00 (§ 1612b BGB).
Dem Zahlenden müssen € 1.450,00 bleiben, wenn er erwerbstätig ist, sonst € 1.200,00. Reicht das Einkommen nicht, liegt ein Mangelfall vor und die Beträge werden gekürzt. Die Tabelle unterstellt zwei Unterhaltsberechtigte - bei mehr oder weniger kann eine Ein- oder Rückstufung angemessen sein.