Gewerbesteuer-Rechner
Was die Gemeinde vom Gewerbeertrag nimmt - und wie viel davon die Einkommensteuer wieder gutschreibt.
Messbetrag mal Hebesatz
Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet und um den Freibetrag von € 24.500,00 gekürzt - den gibt es aber nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften (§ 11 GewStG).
Auf den Rest werden 3,5 % Steuermesszahl angewandt, das Ergebnis mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz beträgt mindestens 200 % und liegt in Großstädten oft bei 400 bis 500 %.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften rechnen das Vierfache des Messbetrags auf ihre Einkommensteuer an (§ 35 EStG), höchstens jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von 400 % gleicht sich die Gewerbesteuer damit vollständig aus.
Kapitalgesellschaften haben diese Anrechnung nicht - bei ihnen bleibt die Gewerbesteuer echte Zusatzbelastung neben der Körperschaftsteuer.