Witwenrente-Rechner

Wie viel von der Rente des verstorbenen Ehepartners bleibt - und wie eigenes Einkommen sie mindert.

€ 200 € 4.000
€ 0 € 6.000
Kinder
0 5
Art der Rente
Art der Rente
Witwenrente im Monat
-
-
Aufschlüsselung
Rente vor Anrechnung -
Freibetrag -
Anrechenbares Einkommen -
Anrechnung 40 % -
Gesamteinkommen mit eigener Einnahme -
Kinder
Witwenrente im Monat
-
Rente vor Anrechnung -
Freibetrag -
Anrechenbares Einkommen -
Anrechnung 40 % -
Gesamteinkommen mit eigener Einnahme -

Drei Stufen

Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Tod gibt es die volle Rente des Verstorbenen, ohne Einkommensanrechnung.
Große Witwenrente: 55 % - ab 47 Jahren, bei Erziehung eines Kindes unter 18 oder bei Erwerbsminderung.
Kleine Witwenrente: 25 %, längstens für 24 Monate, wenn keine dieser Voraussetzungen vorliegt.

Die Faktoren stehen in § 67 SGB VI, die Voraussetzungen in § 46 SGB VI.

Eigenes Einkommen wird angerechnet

Anrechnungsfrei bleibt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts, derzeit € 1.122,53 im Monat. Je Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 5,6 Rentenwerte hinzu, also € 238,11.

Vom Einkommen darüber werden 40 % auf die Rente angerechnet (§ 97 SGB VI). Weil der Freibetrag am Rentenwert hängt, steigt er mit jeder Rentenanpassung - zum Juli 2026 um 4,24 %.