Verzugszinsen-Rechner
Zinsen auf offene Forderungen nach § 288 BGB berechnen - taggenau, mit dem aktuellen Basiszinssatz.
Verzugszinsen
€ 5,36
6,52 %
Aufschlüsselung
Zinssatz
6,52 %
Zinsen pro Tag
€ 0,18
Pauschale
€ 0,00
Gesamtforderung
€ 1.005,36
€
Tage
Verzugszinsen
€ 0,00
Zinssatz
0,00 %
Zinsen pro Tag
€ 0,00
Pauschale § 288 Abs. 5 BGB
€ 0,00
Gesamtforderung
€ 0,00
Verzugszinssätze nach § 288 BGB
Basiszinssatz: 1,52 % (seit 01.07.2026, Deutsche Bundesbank)
Verbraucher: 5 Prozentpunkte darüber = 6,52 %
Unternehmen: 9 Prozentpunkte darüber = 10,52 %, dazu 40 € Pauschale
Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli. Für Zeiträume, die über einen Stichtag laufen, rechnen Gerichte abschnittsweise mit dem jeweils gültigen Satz.
Ab wann läuft der Verzug?
In der Regel ab Mahnung, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Die 40-€-Pauschale gibt es nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.