Maklerkosten-Rechner
Was die Provision kostet - und wie viel davon der Käufer tragen darf.
Die Teilungsregel seit 2020
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch eine Privatperson dürfen sich beide Seiten nur in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten (§ 656c BGB). Verträge, die davon abweichen, sind unwirksam.
Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, darf sie höchstens die Hälfte an die andere weitergeben (§ 656d BGB). Der Käufer muss außerdem erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat.
Wo die Regel nicht gilt
Ausgenommen sind Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Grundstücke ohne Wohnbebauung sowie Käufe durch Unternehmen. Dort bleibt die Aufteilung frei verhandelbar, und der Käufer kann weiterhin die volle Provision tragen.
Üblich sind 6 % netto Gesamtprovision, also 7,14 % brutto - je Seite 3,57 %. Die Sätze sind nicht gesetzlich festgelegt und verhandelbar. Alle weiteren Nebenkosten zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.