Kurzarbeitergeld-Rechner

Was bei Kurzarbeit vom Einkommen bleibt - Restlohn plus Kurzarbeitergeld.

€ 500 € 12.000
%
0 % 100 %
Steuerklasse und Leistungssatz
Steuerklasse
Leistungssatz
Gesamt im Monat
-
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Aufschlüsselung
Nettolohn ohne Kurzarbeit -
Nettolohn für die Restarbeit -
Nettoentgeltdifferenz -
Kurzarbeitergeld -
Verlust gegenüber Vollzeit -
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Gesamt im Monat
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Nettolohn ohne Kurzarbeit -
Nettolohn für die Restarbeit -
Nettoentgeltdifferenz -
Kurzarbeitergeld -
Verlust gegenüber Vollzeit -

Ersetzt wird die Differenz, nicht das Gehalt

Kurzarbeitergeld gleicht 60 % der Differenz zwischen dem Netto ohne und dem Netto mit Kurzarbeit aus, mit Kind im Haushalt 67 % (§ 105 SGB III). Bei 50 % Arbeitsausfall bleiben also nicht 60 % des Gehalts, sondern der halbe Lohn plus 60 % der weggefallenen Hälfte.

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen, was bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen kann.

Zur Rechnung

Angesetzt sind die Nettobeträge nach dem Verfahren des Brutto-Netto-Rechners. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit pauschalierten Nettoentgelten aus einer eigenen Tabelle, weshalb der tatsächliche Betrag um einige Euro abweichen kann.

Viele Tarifverträge sehen eine Aufstockung durch den Arbeitgeber vor - die ist hier nicht enthalten und kommt gegebenenfalls hinzu.