Kurzarbeitergeld-Rechner
Was bei Kurzarbeit vom Einkommen bleibt - Restlohn plus Kurzarbeitergeld.
Ersetzt wird die Differenz, nicht das Gehalt
Kurzarbeitergeld gleicht 60 % der Differenz zwischen dem Netto ohne und dem Netto mit Kurzarbeit aus, mit Kind im Haushalt 67 % (§ 105 SGB III). Bei 50 % Arbeitsausfall bleiben also nicht 60 % des Gehalts, sondern der halbe Lohn plus 60 % der weggefallenen Hälfte.
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen, was bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen kann.
Zur Rechnung
Angesetzt sind die Nettobeträge nach dem Verfahren des Brutto-Netto-Rechners. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit pauschalierten Nettoentgelten aus einer eigenen Tabelle, weshalb der tatsächliche Betrag um einige Euro abweichen kann.
Viele Tarifverträge sehen eine Aufstockung durch den Arbeitgeber vor - die ist hier nicht enthalten und kommt gegebenenfalls hinzu.