ETF-Sparplanrechner
Was aus einer monatlichen Sparrate wird - vor und nach Steuern.
Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
Wer nichts ausgeschüttet bekommt, zahlt trotzdem jährlich eine kleine Vorabsteuer. Der Basisertrag ist der Depotwert zu Jahresbeginn mal 70 % des Basiszinses - für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 % (§ 18 InvStG).
Begrenzt ist der Basisertrag auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres: In einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an. Abgebucht wird sie am ersten Werktag des Folgejahres, und beim späteren Verkauf werden die bereits versteuerten Beträge gegengerechnet.
Zur Steuerberechnung
Angesetzt ist die Steuer auf den gesamten Kursgewinn beim Verkauf am Ende: 26,375 % auf den nach Teilfreistellung verbleibenden Anteil. Der Sparer-Pauschbetrag und bereits gezahlte Vorabpauschalen sind dabei nicht gegengerechnet, das Ergebnis ist also die vorsichtige Obergrenze.
Die genaue Steuer auf einen einzelnen Ertrag zeigt der Abgeltungsteuer-Rechner.