Riester-Rechner
Welche Zulagen dir zustehen und wie viel du dafür selbst einzahlen musst.
Zulagen und Mindesteigenbeitrag
Grundzulage: € 175,00 im Jahr (§ 84 EStG)
Kinderzulage: € 300,00 für ab 2008 geborene Kinder, € 185,00 für ältere (§ 85 EStG)
Berufseinsteiger: einmalig € 200,00 für unter 25-Jährige
Die volle Zulage gibt es nur, wenn 4 % des Vorjahresbruttos in den Vertrag fließen - Zulagen eingerechnet, höchstens € 2.100,00 und mindestens € 60,00 Sockelbetrag (§ 86 EStG). Wer weniger zahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt.
Für wen es sich rechnet
Die Förderquote zeigt, welcher Anteil des Sparbeitrags vom Staat kommt. Bei mehreren Kindern und mittlerem Einkommen sind das schnell über 50 % - dann trägt der Staat mehr als der Sparer selbst. Bei hohem Einkommen ohne Kinder bleibt es bei der Grundzulage, dafür wirkt der Sonderausgabenabzug bis € 2.100,00 stärker.
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder Steuerersparnis günstiger sind. In der Auszahlungsphase ist die Riester-Rente voll zu versteuern.