Abgeltungsteuer-Rechner
Was vom Zins- oder Kursgewinn nach Steuern übrig bleibt.
25 % plus Zuschläge
Auf Kapitalerträge fallen pauschal 25 % Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer - zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es je nach Bundesland bis zu rund 27,99 %.
Steuerfrei bleiben Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person, 2.000 € bei zusammen veranlagten Paaren (§ 20 EStG). Dafür muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegen - sonst wird die Steuer einbehalten und ist erst über die Steuererklärung zurückzuholen.
Kirchensteuer senkt die Abgeltungsteuer
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist als Sonderausgabe berücksichtigt, deshalb sinkt die Abgeltungsteuer entsprechend. Die Formel aus § 32d Abs. 1 EStG lautet Ertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz) - bei 9 % also nicht 25 %, sondern 24,45 % des Ertrags.
Bei Fonds mindert zusätzlich die Teilfreistellung nach § 20 InvStG die Bemessungsgrundlage: 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 % bei Immobilienfonds.