Minijob- und Midijob-Rechner
Was vom Verdienst bleibt - im Minijob, im Übergangsbereich und darüber.
603 Euro seit Januar 2026
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 SGB IV). Bei € 13,90 Mindestlohn ergibt das € 603,00. Dahinter steht die Idee von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.
Im Minijob zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern und keine Sozialabgaben - mit einer Ausnahme: In der Rentenversicherung besteht Pflicht mit einem Eigenanteil von 3,6 %, von der man sich aber befreien lassen kann. Die Befreiung kostet allerdings Rentenanwartschaften.
Der Übergangsbereich bis 2.000 Euro
Zwischen € 603,01 und € 2.000,00 liegt der Midijob. Hier steigen die Arbeitnehmerbeiträge gleitend an, statt sofort in voller Höhe zu greifen - direkt oberhalb der Minijob-Grenze sind sie nahe null und erreichen erst bei 2.000 € den vollen Satz.
Damit wird verhindert, dass ein Euro mehr Verdienst zu deutlich weniger Netto führt. Anders als im Minijob besteht voller Sozialversicherungsschutz inklusive Kranken- und Arbeitslosenversicherung.