Arbeitszeitrechner
Von Stempeln bis Stempeln: wie viel davon Arbeitszeit ist, ob die Pause reicht und ob der Tag noch im Gesetz liegt.
Pausen zählen nicht als Arbeitszeit
Nach § 4 ArbZG stehen dir bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von je 15 Minuten geteilt werden, und länger als sechs Stunden am Stück darfst du nicht ohne Pause beschäftigt werden.
Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt. Wer von 8 bis 16:30 Uhr anwesend ist und 30 Minuten Pause macht, hat acht Stunden gearbeitet, nicht achteinhalb.
Acht Stunden sind die Regel, zehn die Grenze
§ 3 ArbZG erlaubt werktäglich acht Stunden. Bis zu zehn Stunden sind nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder acht Stunden pro Werktag erreicht werden. Mehr als zehn Stunden sind außerhalb von Notfällen und Tarifausnahmen nicht erlaubt.
Zwischen Arbeitsende und dem nächsten Beginn müssen nach § 5 ArbZG elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen; in Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, Landwirtschaft und beim Rundfunk darf sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn das binnen eines Monats ausgeglichen wird.
Nur die Stunden zählen
Wer bloß Beginn, Ende und Pause für den Stundenzettel zu einer Stundenzahl verrechnen will, findet hier einen einfachen Arbeitszeitrechner, der die Gesetzesprüfung weglässt. Was die Stunde brutto wert ist, zeigt der Stundenlohn-Rechner, was Mehrarbeit einbringt, der Überstundenrechner.